Die Grundlage einer Entscheidung

Eine Freigabemaske zeigt beispielsweise den Betrag einer Rechnung und erlaubt einen ergänzenden Kommentar. Der Betrag wird nur angezeigt, der Kommentar kann bearbeitet werden. Beim Absenden landen beide Werte zusammen mit der Entscheidung auf dem Server.

Aus der übermittelten Nachricht allein lässt sich nicht erkennen, ob diese Werte zur ursprünglichen Prüfansicht passen. Eine veraltete Oberfläche, eine fehlerhafte Feldzuordnung oder eine manipulierte Anfrage könnte andere Daten senden als diejenigen, die für die Prüfung vorgesehen waren. Der Server benötigt deshalb eine gespeicherte Vergleichsgrundlage.

Schematische Prüfansicht mit Rechnungsbetrag als unveränderlichem Anzeigefeld und Kommentar als bearbeitbarem Feld. Die Ansicht trägt die Fassung A.Schematische Prüfansicht mit Rechnungsbetrag als unveränderlichem Anzeigefeld und Kommentar als bearbeitbarem Feld. Die Ansicht trägt die Fassung A.
Eine gespeicherte Prüfansicht unterscheidet angezeigte Werte und zulässige Bearbeitungen. Die Darstellung ist ein Schema, kein Produktscreenshot.

Ansicht und Daten gemeinsam festhalten

Beim Öffnen der Prüfung kann ein Nachweis zur Vorgangsversion gespeichert werden: welche Darstellung verwendet wurde, welche Felder enthalten waren, welche Werte angezeigt wurden und welche Eingaben bearbeitbar waren. Eine Kennung oder ein Fingerabdruck der Darstellung macht ihre Fassung eindeutig.

Damit lässt sich eine Entscheidung gegen genau diese Grundlage abgleichen. Ein reines Anzeigefeld muss den gespeicherten Wert wiedergeben. Bei einem bearbeitbaren Feld darf die Eingabe abweichen, bleibt aber weiterhin den fachlichen Regeln unterworfen. Ein übermitteltes Feld, das in der gespeicherten Ansicht gar nicht vorkam, wird nicht allein durch seine Anwesenheit in der Anfrage zu einer freigegebenen Eingabe.

Ein Betrag und ein Kommentar

Im Beispiel zeigt die Ansicht einen Rechnungsbetrag von 1.200 Euro. Dieser Betrag ist nicht bearbeitbar. Ein ergänzter Kommentar darf übertragen werden. Wird dagegen zusammen mit der Entscheidung ein Betrag von 1.500 Euro übermittelt, stimmt die Anfrage nicht mit der gespeicherten Prüfansicht überein und wird zurückgewiesen.

Auch das Weglassen eines angezeigten, unveränderlichen Felds kann den Abgleich umgehen, wenn ausschließlich die tatsächlich mitgesendeten Felder geprüft werden. Der Vertrag muss deshalb zusätzlich verlangen, dass alle entsprechenden Anzeigewerte vollständig bestätigt werden. Eine leere Liste übermittelter Felder ist kein Nachweis einer unveränderten Ansicht.

Abgleich mit der gespeicherten Prüfansicht
ÜbermittlungBewertung
1.200 Euro und ergänzter KommentarPasst zu Anzeigewert und erlaubter Bearbeitung; fachliche Prüfung folgt.
1.500 Euro als unveränderlicher BetragWeicht vom gespeicherten Anzeigewert ab.
Betrag fehlt vollständigDie Bestätigung eines erforderlichen Anzeigewerts fehlt.
Zusätzliche, nicht dargestellte KontonummerDas Feld gehört nicht zur gespeicherten Prüfansicht.

Eine neue Vorlage während der Prüfung

Während eine Freigabe offen ist, kann eine neue Version der Prüfmaske veröffentlicht werden. Beispielsweise werden Felder umgeordnet oder ergänzende Angaben aufgenommen. Die bereits begonnene Entscheidung darf dadurch nicht stillschweigend einer anderen Darstellung zugeordnet werden.

Der Abgleich bleibt an die gespeicherte Ansicht gebunden. Der Wechsel der Vorlage kann zusätzlich protokolliert oder dem Betrieb gemeldet werden. Eine bloße Layoutänderung muss eine begonnene Prüfung damit nicht zwangsläufig abbrechen. Werden dagegen neue fachliche Angaben für die Entscheidung erforderlich, wird eine erneute Prüfung des aktualisierten Vorgangs veranlasst.

Vollständige Einbindung des Freigabewegs

Dieser Schutz setzt voraus, dass der Nachweis tatsächlich gespeichert und beim Absenden ausgewertet wird. Bei der Einführung in eine bestehende Anwendung sind deshalb auch ältere Masken und automatische Freigabewege zu berücksichtigen. Ein Pfad ohne gespeicherte Prüfansicht liefert diese Vergleichsgrundlage noch nicht.

Daneben bleiben die Berechtigung zur Entscheidung, die Aktualität des Geschäftsvorgangs und seine fachlichen Regeln eigene Prüfungen. Der Vergleich der Ansicht beantwortet die engere Frage, ob die übermittelten Werte zum dokumentierten Prüfkontext gehören. Er bestätigt nicht, dass ein Mensch jede Angabe gelesen oder sachlich richtig beurteilt hat.

Für die spätere Nachvollziehbarkeit können Vorgangsversion, Darstellungsfassung, erlaubte Änderungen und Entscheidung gemeinsam betrachtet werden. So bleibt auch nach einem Umbau der Oberfläche verständlich, worauf sich die damalige Freigabe bezog.

Weiterführende Informationen